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Immer wieder gelangen Kunstwerke in den Fokus der Aufmerksamkeit, wenn sie mit provozierenden Inhalten kontroverse Diskussionen entfachen. Die Fragen, ob Kunst »alles« darf oder nicht, wo die Grenzen des Erlaubten sind, und wie weit ein Künstler sich im Namen der Kunstfreiheit entfalten kann, wenn er beleidigt, schockiert oder Tiere tötet, können nur schwer beantwortet werden: Kann sich ein nackter Stadionflitzer auf die Kunstfreiheit berufen? Stellt das Beschmieren der Kopenhagener Meerjungfrau mit abwaschbarer Farbe eine Sachbeschädigung dar? Und handelt es sich bei dem in Wort und Bild wiedergegebenen Ende von Max und Moritz in einer Getreidemühle um eine verbotene Gewaltdarstellung?
Spannende Fragen, mit denen sich seit einigen Jahren Prof. Dr. Dr. Uwe Scheffler von der Europa-Universität Viadrina in Frankfurt (Oder) mit seinem Lehrstuhlteam im Rahmen des Forschungsprojektes »Kunst und Strafrecht« beschäftigt und die in der Ausstellung beleuchtet werden.
Wer sich die Tafeln näher ansieht, merkt sehr schnell, dass die beiden Bereiche viele interessante Berührungspunkte aufweisen. Auf 12 Tafeln werden 22 bebilderte Fälle kommentiert, die zum Nachdenken anregen und Kunst in der Rolle als »Täterin« ( z.B. bei einer beleidigenden Karikatur oder einer tierquälerischen Performance ), als auch in der Rolle als »Opfer« ( z.B. bei der Beschädigung, Fälschung oder Wegnahme von Kunstwerken ) darstellen.
Bisher wurde die Ausstellung »Kunst und Strafrecht« an zahlreichen Universitäten in Deutschland, Österreich und der Türkei sowie – in einer polnischen Fassung – an diversen polnischen Hochschulen gezeigt.
Nun ist die Ausstellung noch bis 24. April 2021 zu Gast in der Wissenschaftsetage des Bildungsforums Potsdam.
Einführende Worte zur Ausstellung Kunst und Strafrecht
Ausstellung Kunst und Strafrecht