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Deutscher Wetterdienst
Ausweichliegenschaft wegen Neubau der Niederlassung Potsdam
Der Deutsche Wetterdienst (DWD) ist als nationaler meteorologischer Dienst der Bundesrepublik Deutschland mit seinen Wetter- und Klimainformationen im Rahmen der Daseinsvorsorge tätig. Dies ist seine Kernaufgabe. Dazu gehören die meteorologische Sicherung der Luft- und Seeschifffahrt und das Warnen vor meteorologischen Ereignissen, die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung gefährlich werden können. Wichtige Aufgaben des DWD sind aber auch Dienstleistungen für den Bund, die Länder und die Organe der Rechtspflege sowie die Erfüllung internationaler Verpflichtungen der Bundesrepublik Deutschland. So koordiniert der DWD die meteorologischen Interessen Deutschlands in enger Abstimmung mit der Bundesregierung auf nationaler Ebene und vertritt die Regierung in zwischenstaatlichen und internationalen Organisationen wie zum Beispiel der Weltorganisation für Meteorologie (WMO). Geregelt werden diese Aufgaben im Gesetz über den Deutschen Wetterdienst vom 10. September 1998.
· Das Aufgabenspektrum des DWD ist breit gefächert. Es gibt kaum einen Menschen, der nicht am Wetter interessiert ist und kaum einen Bereich unseres Lebens, der nicht vom Wetter und Klima beeinflusst wird. Der DWD erfasst, bewertet und überwacht die physikalischen und chemischen Prozesse in unserer Atmosphäre und ist in Deutschland als Referenz für Meteorologie Ansprechpartner für alle Fragen zum Wetter und Klima. Er hält Informationen zum gesamten meteorologischen Geschehen bereit, bietet eine reichhaltige Palette von Dienstleistungen für die Allgemeinheit an und betreibt das nationale Klimaarchiv.
· Als nationaler Wetterdienst ist der Deutsche Wetterdienst sowohl wissenschaftlich-technischer Dienstleister, als auch kompetenter und verlässlicher Partner auf dem Gebiet der Meteorologie für öffentliche und private Partner. Die steigenden Qualitätsansprüche seiner mehr als 50 000 Kunden verpflichten den DWD nicht nur zur Lieferung hochwertiger Produkte und Dienstleistungen, sondern sind auch täglicher Ansporn zur ständigen Verbesserung seiner Produktqualität, Kundenorientierung und Wirtschaftlichkeit.
Gesetzlicher Auftrag
Der Deutsche Wetterdienst ist laut Bundesgesetz der nationale meteorologische Dienst der Bundesrepublik Deutschland.
Der DWD – zum Geschäftsbereich des Bundesministers für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung gehörend – versteht sich als großer technisch-wissenschaftlicher Dienstleister des Bundes.
Die Zentrale des DWD befindet sich in Offenbach/Main.
Daneben bestehen an sechs Standorten große Niederlassungen mit Außenstellen der verschiedenen Geschäftsfelder sowie je einer Regionalzentrale als Wetterüberwachungs-, Vorhersage- und Warnzentrale für die zugehörigen Bundesländer.
Die Regionalzentrale Potsdam ist für die drei Bundesländer Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zuständig.