Steuerrecht – Uni startet weiterbildenden Master in Kooperation mit der Bundesfinanzakademie

Finanzbeamte des Bundes und der Länder können ab dem Sommersemester 2018 an der Universität Potsdam Steuerrecht studieren. Der neue weiterbildende Masterstudiengang ist in Vollzeit auf zwei Semester ausgelegt, kann aber auch berufsbegleitend in Teilzeit absolviert werden. Voraussetzung ist ein rechts- oder wirtschaftswissenschaftlicher Masterabschluss oder ein juristisches Staatsexamen. Interessierte müssen zudem insgesamt drei Monate an der Bundesfinanzakademie (im Sinne von § 5 Abs. 2 Satz 3 des Steuerbeamten-Ausbildungsgesetzes) studiert haben. Die Einschreibung erfolgt für das erste Fachsemester jährlich zum Wintersemester, für höhere Fachsemester in jedem Semester.

„Wir freuen uns, dass wir mit der Universität Potsdam einen hochkarätigen Partner aus der deutschen Universitätslandschaft gefunden haben, der unseren Absolventinnen und Absolventen mit relativ geringem zeitlichen Aufwand den Erwerb eines ,Master of Laws‘ ermöglicht. Das Angebot wird die Attraktivität einer Tätigkeit in der Finanzverwaltung weiter steigern“, sagt der Präsident der Bundesfinanzakademie, Dr. Robert F. Heller. Bei der Genehmigung des Studiengangs hob Wissenschaftsministerin Dr. Martina Münch die Außergewöhnlichkeit und Passgenauigkeit des neuen Angebots für die Fachkräftesicherung in der Finanzverwaltung hervor.
Prof. Dr. Andreas Musil, Vizepräsident der Universität Potsdam und Leiter des Studiengangs, ist gespannt auf die ersten Studierenden und einen fachlichen Austausch, von dem beide Seiten profitieren können. „Diese einzigartige Kooperation mit der Bundesfinanzakademie hebt unser Studienangebot im Bereich Steuern aus dem Kreis der anderen Weiterbildungsangebote heraus“, sagt Musil, der als Professor für Öffentliches Recht auf Verwaltungs- und Steuerrecht spezialisiert ist.
Studieninteressierte können sich unter 0331/9773464 oder per Mail post@llmpotsdam.de beraten lassen. Weiterführende Informationen sind im Internet zu finden unter: www.uni-potsdam.de/de/studium/studienangebot/masterstudium/master-a-z/steuerrecht-master.html

Kontakt: Prof. Dr. Andreas Musil, Vizepräsident der Universität Potsdam und Professor für Öffentliches Recht, insbesondere Verwaltungs- und Steuerrecht an der Juristischen Fakultät
Telefon: 0331 977-3233
E-Mail: musil@uni-potsdam.de

Medieninformation 03-01-2018 / Nr. 001
Antje Horn-Conrad

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